Corona-Krise: Wie Sie Ihr Verbraucherdarlehen stunden, wenn Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden, erfahren Sie hier.
Stundung von Verbraucherdarlehen
Kreditraten aussetzen
Die Auswirkungen der Corona-Krise stellen viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden, den die aktuelle Situation für viele Unternehmen kreiert, sind auch Privatleute häufig betroffen. Wird zum Beispiel das Gehalt reduziert oder fällt gar komplett aus, kann es schwierig werden, laufende Kredite weiter abzuzahlen. Deshalb ermöglicht es Ihnen Ihre VR Bank Bayreuth-Hof eG, Verbraucherdarlehen zu stunden.
Stundung von Verbraucherdarlehen – Das müssen Sie wissen
Voraussetzungen und Konditionen
Wenn Sie vor der Corona-Krise einen Privatkredit aufgenommen haben, können Sie mit Ihrer Bank eine individuelle Stundungsvereinbarung treffen. Diese gilt unabhängig von der Neuregelung des Gesetzgebers aufgrund der Corona-Krise. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ansprüche von Darlehensgebern auf Rückzahlung, Zins- und Tilgungsleistungen vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 kostenfrei gestundet werden können.
Voraussetzung für eine Stundungsvereinbarung ist, dass Sie nachweislich durch die Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihnen die Abzahlung des Kredits aktuell nicht zumutbar ist.
Voraussetzungen auf einen Blick
Wenn Sie Ihren Kredit stunden möchten, gelten folgende Bedingungen:
- Ihr finanzieller Engpass resultiert nachweisbar aus der Corona-Krise und ist zum Beispiel durch Kurzarbeit, Jobverlust oder ähnliches entstanden.
- Sie müssen versichern, dass die bevorstehenden Kreditraten nicht länger zumutbar sind. Das heißt, ein angemessener Lebensunterhalt oder der eines Unterhaltsberechtigten sind aktuell gefährdet.
So veranlassen Sie die Stundung Ihres Kredits
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Kredit zu stunden
Wenn Sie Ihren Ratenplan aufgrund der aktuellen Situation anpassen oder Ihre Zahlungen aussetzen möchten, stellen Sie Ihre Anfrage einfach online. Klicken Sie hierfür auf "Jetzt anfragen".
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank oder die zuständigen Behörden nicht ersetzen.