Erhöhung Sparer-Pauschbetrag ab 2023

Ab 01.01. ändert sich der steuerliche Freibetrag

Wir optimieren mit Ihnen Ihre Freistellungsaufträge

Seit 01.01. änderte sich der steuerliche Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen. Für Alleinstehende erhöht sich dieser von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Ehepaare von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Die Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst! Möchten Sie den neu gewonnen Spielraum noch besser ausnutzen, dann können Sie die Höhe und die Verteilung individuell vornehmen.

Tipp: Anpassung der Freistellungsaufträge

Damit Sie von diesen Freibeträgen profitieren, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank bzw. Kreditinstitut stellen. Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag gestellt wird dieser automatisch angepasst.

Niedriger erklärte Freistellungsbeträge werden um 24,844 % angehoben. Dabei entstehende Centbeträge werden kaufmännisch gerundet.

Freistellungen, die bis Ende 2022 befristet sind, werden nicht erhöht.  

Sie können jedoch die Höhe und Aufteilung auch individuell anpassen. Verschaffen Sie sich dabei erstmal einen Überblick über ihre bestehenden Freistellungsaufträge bei Ihren Kreditinstituten oder Bausparkassen sowie weiteren Finanzinstituten.

Gerne helfen wir Ihnen bei einer sinnvollen Verteilung der Freistellungsaufträge

Ihre bisherigen Freistellungsaufträge bei Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG und unseren Verbundpartnern werden automatisch angepasst. Wir empfehlen Ihnen Ihre bestehenden Freistellungsaufträge genau zu prüfen, um Freigrenzen optimal ausschöpfen zu können.  

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Sie können über die VR Banking App oder über das Online-Banking jederzeit die Aufträge verändern. Gerne helfen wir Ihnen bei einer sinnvollen Verteilung der Freistellungsaufträge.