- Geldverfügungen möglich1
- sichere Anlage und Zins
- für die Zukunft investieren
Sparen
Für Kinder und Jugendliche
Um sich Wünsche zu erfüllen, bietet unser Sparkonto oder VR-MeinKonto für Kinder und Jugendliche viel Flexibilität, weil Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmt werden können. Auf Wunsch kann über das Erspartes verfügt werden.1 Das mitwachsende VR-MeinKonto kann einfach weiter als Taschengeld-, Azubi-, Studenten- oder Girokonto mit girocard, Kreditkarte und Online-Banking genutzt werden. Ist bereits ein größerer Betrag angespart, kann dieser mit dem VR-Wachstumssparen für eine feste Laufzeit mit jährlich steigendem Zins sicher angelegt werden.
Sparkonto im Überblick
Auf die klassische Art sparen
Das Sparkonto passt sich den individuellen Bedürfnissen an. Dabei ist das Geld sicher angelegt und man kann flexibel entscheiden, wann und wie viel gespart wird. Es kann kurzfristig auf bis zu 2.000 Euro des Guthabens zugegriffen werden.
100 Prozent flexibel und sicher zugleich
- Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
- Keine feste Laufzeit
- Bis zu 2.000 Euro monatlich abheben ohne zu kündigen
- Drei Monate Kündigungsfrist1
VR-Wachstumssparen
Sichere Geldanlage bis zu 5 Jahre
Größere Beträge können mit dem VR-Wachstumssparbuch fest und sicher angelegt werden. Laufzeit und Zinssatz sind fest vereinbart. Der Zinssatz wächst pro Laufzeitjahr einfach mit.
100 Prozent sicher und steigender Zins
- sichere Geldanlage für Kinder bis 14 Jahre
- fester, pro Laufzeitjahr steigender Zins
- nach 21 Monaten Kündigung möglich
- Mindestanlage 500 EUR
- Maximalbetrag 5.000 EUR
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 1.000,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 3 Jahre |
Mindestsaldo | 1.000,00 EUR |
Mindestlaufzeit | 9 Monate |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kündigungssperrfrist | 9 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | bei Zinssatzwechsel |
Zeitraum ab | Zinssatz |
---|---|
1 Monat | 1,00 % p. a. |
7 Monate | 1,20 % p. a. |
13 Monate | 1,50 % p. a. |
19 Monate | 1,70 % p. a. |
25 Monate | 2,40 % p. a. |
31 Monate | 3,00 % p. a. |
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 1.000,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 5 Jahre |
Mindestsaldo | 1.000,00 EUR |
Mindestlaufzeit | 21 Monate |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kündigungssperrfrist | 21 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | bei Zinssatzwechsel |
Zeitraum ab | Zinssatz |
---|---|
1 Monat | 1,10 % p. a. |
13 Monate | 1,25 % p. a. |
25 Monate | 1,50 % p. a. |
37 Monate | 2,00 % p. a. |
49 Monate | 2,75 % p. a. |
VR-MeinKonto
Das mitwachsende Anspar- und Girokonto
Das Konto passt sich den individuellen Bedürfnissen des Kindes und Jugendlichen an. Es startet mit einer Guthabenverzinsung auf die ersten 500 EUR Kontoguthaben bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche können es als Taschengeldkonto, Azubi-, Studenten- oder Girokonto, auch nach dem 18. Geburtstag weiter führen. Weitere Informationen zum VR-MeinKonto.
100 Prozent flexibel und mitwachsend
- Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
- Keine feste Laufzeit
- Guthabenverszinsung auf die ersten 500 EUR bis zum 18. Geburtstag
- flexible Anpassung an das Alter und die Bedürfnisse des Kontoinhabers
- vom Sparkonto zum Girokonto für junge Erwachsene mit girocard, Kreditkarte und Online-Zugang
Noch Fragen? Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Sparkonto
Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Bayreuth-Hof eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.