Sparbrief

Mit dem VR-Sparbrief sicher anlegen

Legen Sie Ihr Geld als Sparbrief an. Beim VR-Sparbrief Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

  • Wählbare Laufzeiten
  • Fester Zinssatz
  • Sichere Geldanlage

Das VR-Sparbrief im Überblick

Feste Zinsen mit dem VR-Sparbrief

Legen Sie Ihr Erspartes als Sparbrief an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Vorteile des Sparbriefs

  • Kein Kursrisiko
  • Feste Laufzeiten und Rückzahlung
  • Garantierte Zinsen
  • Keine Kosten für Erwerb und Kontoführung

 

Verschiedene Laufzeiten zur Auswahl

Legen Sie Ihr Geld so lange an, wie Sie es mit Sicherheit nicht benötigen. Egal für welche Laufzeit Sie sich entscheiden, der von Ihnen gewählte Anlagebetrag bleibt unverändert bis zum Laufzeitende. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die Summe automatisch auf Ihr Konto zurück.

Wählbare Anlagesumme

Unseren VR-Sparbrief können Sie schon ab 5.000 Euro kaufen. Aktuelle Konditionen finden Sie hier.

Feste Zinsen und keine Kosten

Bei der Geldanlage in einem Sparbrief fallen keine Kosten für ein Depot oder Kontoführung an. Die volle Summe wird für die Laufzeit fest angelegt und bringt Ihnen Zinsen. Diese sind Ihnen bis zum Ende der gewählten Laufzeit garantiert.  

Einlagensicherung

Ihre Geldanlage ist durch die Einlagensicherung der Genossenschaftlichen Finanzgruppe geschützt.  

Neben dem Sparbrief gibt es noch weitere attraktive Anlagemöglichkeiten mit festen Erträgen. Fragen Sie uns einfach. Wir zeigen Ihnen in einem perönlichen Gespräch gern weitere Formen der Geldanlage, die für Sie geeignet sein könnten. Einen Termin dafür können Sie direkt in Ihrem OnlineBanking buchen.

Konditionen

Produkteckdaten

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.5.000,00 - unbegrenzt EUR
Anlagedauer1, 2, 3, 4, 5, 7, 10 Jahre

Konditionen

ZinsbindungsartFestzins
Zinszahlungsrhythmusjährlich
ZinsverwendungAuszahlung der Zinsen
Anlagedauer ab 5.000,00 EUR
1 Jahr 2,00 % p. a.
2 Jahre 1,90 % p. a.
3 Jahre 1,80 % p. a.
4 Jahre 1,80 % p. a.
5 Jahre 1,80 % p. a.
7 Jahre 1,80 % p. a.
10 Jahre 1,80 % p. a.

Noch Fragen?

Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.

Häufige Fragen zum Sparbief

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als VR-Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsen werden jährliche berechnet. Die Abrechnung - Gutschrift auf das von Ihnen gewählte Konto - erfolgt immer nach Ablauf eines Anlagejahres zum 31.12. bzw. zum Laufzeitende.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Bayreuth-Hof eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag in Höhe von 5.000 Euro. Wählbare Laufzeiten sind 1, 2, 3, 4, 5, 7 oder 10 Jahre.