Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglieder
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden.
Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt.
Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates:
Josef Hauke, Vorsitzender
Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Münchberg
Stefan Bußler
Geschäftsführer, Helmbrechts
Dr. med. dent Georg Dumbach
Kieferorthopäde, Pegnitz
Ernst Kielmann
Geschäftsführer und Inhaber Schreinerei Kielmann, Münchberg
Karl Lappe
Bürgermeister, Landwirtschaftsmeister, Mistelgau
Heinz Ponfick
Steuersachbearbeiter, Goldkronach
Kerstin Knabe
Geschäftsführerin und Inhaberin IT-Unternehmen, Plauen
Dipl.-Volkswirtin Tanja Wagner
Selbstständige PR-Beraterin, Bayreuth
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Ihre Rechte als Mitglied werden von der Vertretersammlung wahrgenommen.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird durch die Versammlung gewählt.