Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Mitglieder

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG und die Menschen darin.

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Bayreuth-Hof eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden.

Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand VR Bank Bayreuth-Hof eG
v.l.: Bernd Schnabel, Tobias Reisse, Jürgen Dünkel

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt.

Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates:

Josef Hauke, Vorsitzender
Selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Münchberg

Stefan Bußler
Geschäftsführer, Helmbrechts

Dr. med. dent Georg Dumbach
Kieferorthopäde, Pegnitz

Ernst Kielmann
Geschäftsführer und Inhaber Schreinerei Kielmann, Münchberg

Karl Lappe
Bürgermeister, Landwirtschaftsmeister, Mistelgau

Heinz Ponfick
Steuersachbearbeiter, Goldkronach

Kerstin Knabe
Geschäftsführerin und Inhaberin IT-Unternehmen, Plauen

Dipl.-Volkswirtin Tanja Wagner
Selbstständige PR-Beraterin, Bayreuth

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Ihre Rechte als Mitglied werden von der Vertretersammlung wahrgenommen.

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird durch die Versammlung gewählt.