HBCI-Abschaltung

Änderungen beim HBCI-Verfahren

Jetzt umstellen auf HBCI/FinTS-Chipkarte

Seit Januar gilt die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2 in Deutschland. Ziel dieser Änderung ist in Hinsicht auf Online-Banking der Schutz von sensiblen Finanzdaten des Verbrauchers. An den elektronischen Zahlungsverkehr werden somit strengere Sicherheitsanforderungen gestellt („starke Kundenauthentifizierung“).

HBCI/FinTS-Schlüsseldatei

Mit Einführung der PSD2-Regularien gilt die "starke Kundenauthentifizierung", das heißt es müssen zur Legitimation mindestens zwei der folgenden Faktoren bestehen:

  1. Wissen - z.B. Ihre Onlinebanking -PIN
  2. Besitz - z.B. der Besitz einer HBCI-Chipkarte
  3. Inhärenz - ein Bestandteil eines Nutzers, z.B. der Fingerabdruck für die Touch-ID

Die Schlüsseldatei wird am Kunden-PC erzeugt und auf einem externen Medium wie USB-Stick gespeichert und kann somit auch auf ein anderes Medium kopiert werden. Dadurch werden die Faktoren "Besitz" und "Inhärenz" aus heutiger Sicht nicht erfüllt. Auch die PIN kann mit Aufwand ermittelt werden.

Umstellung VR-NetWorldCard

Wir empfehlen die rechtzeitige Umstellung auf das Chipkartenverfahren. Hierzu ist eine separate VR-NetWorldCard (HBCI/FinTS-Chipkarte)  und ein Chipkartenleser erforderlich. Der Chipklartenleser Reiner CyberJack one bietet neben der Funktion eines klassischen Kartenlesers (Secoder) für Online-Banking auch die qualifizierte elektronische Signatur zur Unterzeichnung von Dokumenten, z. B. mit dem Personalausweis.

Sie finden im rechten Download-Bereich Anleitungen für die gängigste Finanzsoftware zur Umstellung auf Chipkarte.

Alle Kunden die davon betroffen sind, erhalten von uns demnächst ein Anschreiben mit weiteren Informationen.