Informationsmöglichkeiten zu Fremdwährungsumrechnungen

Ab April 2021 bei Kartenzahlungen in Europa

Ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.

Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen.

Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie hier das Kundenauftragsformular herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und uns zusenden.

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Unsere Mitarbeiterinn und Mitarbeiter sind gern für Sie da.