Hinweis zu Bargeldeinzahlungen

Herkunftsnachweis ab 08. August 2021 erforderlich

Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir gem. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes von Ihnen verlangen.

Geeignete Belege können sein:

  • ein aktueller Kontoauszug (Konto, Sparbuch) oder Quittungen über die Bargeldauszahlung
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Beleg zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen getätigter Sorten- oder Währungsgeschäfte
  • letztwillige eröffnete Verfügungen (Nachlassgericht)
  • Schenkungsverträge oder -anzeigen

Bargeldeinzahlungen am Schalter

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Beleges entgegennehmen können.

Bargeldeinzahlungen am Einzahlautomaten

Bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro am Einzahlautomaten legen Sie uns bitte innerhalb von fünf Arbeitstagen einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis unter Angaben Ihres Namens, des Datums der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos vor.