Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir gem. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes von Ihnen verlangen.
Geeignete Belege können sein:
- ein aktueller Kontoauszug (Konto, Sparbuch) oder Quittungen über die Bargeldauszahlung
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Beleg zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen getätigter Sorten- oder Währungsgeschäfte
- letztwillige eröffnete Verfügungen (Nachlassgericht)
- Schenkungsverträge oder -anzeigen