- Hintergrundinfos
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?
Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.
Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um Klarheit über die geltenden Vertragsbedingungen zu erhalten, schreiben wir unsere Kunden nach und nach an. Sie müssen erst etwas tun, wenn Sie ein solches Schreiben von uns erhalten oder im OnlineBanking aufgefordert werden, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen zuzustimmen.
Antworten auf Ihre Fragen
In den kommenden Wochen werden wir uns bei Ihnen melden – entweder schriftlich oder online. Auf diesem Weg bekommen Sie alle Informationen, die Sie für die Zustimmung brauchen. Vorher müssen Sie nichts unternehmen.
Wir bitten Sie, sich möglichst schnell zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Für die Erteilung der Zustimmung für Ihre Kinder erhalten Sie ebenfalls ein Anschreiben und können über den angegebenen QR Code Ihre Zustimmung erteilen.
Es hängt von der Gestaltung des Gemeinschaftskontos ab. Bei Konten, über die Mitkontoinhaber einzeln verfügen können (häufigste Form), reicht es, wenn ein Mitkontoinhaber seine Zustimmung erteilt. Bei Gemeinschaftskonten, über die nur alle Mitkontoinhaber gemeinsam verfügen können, benötigen wir die Zustimmung von jedem Mitkontoinhaber.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Nutzen Sie das OnlineBanking erhalten Sie ein Overlay angezeigt. In diesem werden Sie zur Zustimmung aufgefordert und Sie werden durch alle weiteren Schritte geführt.
Nutzen Sie nicht das OnlineBanking erhalten Sie von uns ein postalisches Anschreiben mit QR-Code. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone und folgen den angegebenen Schritten.
Alternativ unterschreiben Sie die dem Brief beigefügte Zustimmungserklärung und geben uns diese zurück. Die Erklärung können Sie auch gerne abfotografieren oder einscannen und an die Mailadresse info@vrbtho.de senden. Wenn Sie bei Ihrem nächsten Besuch in einer unserer Filialen zustimmen möchten, können Sie auch dort gerne unterschreiben.
Nach Einsicht der Unterlagen können Sie Ihre Zustimmung über den QR Code auf dem Brief abgeben. Scannen Sie einfach den QR Code, die weiteren Schritte werden Ihnen dann erklärt.
Tipp: Probieren Sie es am besten gleich mal aus. Sollten sich weitere Fragen ergeben, melden Sie sich gerne bei uns.
Bisher haben wir Sie über Änderungen zu unseren vertraglichen Bedingungen und Preisen zwei Monate im Voraus informiert. Für eine Änderung war Ihrerseits keine aktive Zustimmung notwendig. Nun benötigen wir grundsätzlich Ihre aktive Zustimmung zu vertraglichen Änderungen.
Nutzen Sie das OnlineBanking erhalten Sie ein Overlay angezeigt. In diesem werden Sie zur Zustimmung aufgefordert und Sie werden durch alle weiteren Schritte geführt. Nutzen Sie nicht das OnlineBanking erhalten Sie von uns ein postalisches Anschreiben mit QR-Code. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone und folgen den angegebenen Schritten.
Wir fordern Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung nicht per E-Mail dazu auf, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben. Bitte löschen Sie solche E-Mail unverzüglich und klicken Sie keine Links in der Mail an.
Bei Fragen melden Sie sich gern telefonisch bei uns, wir können Ihnen mitteilen, was wir Ihnen auf welchem Weg geschickt haben. Aktuelle Informationen sehen Sie ebenfalls in Ihrem OnlineBanking und Ihrem elektronischen Postfach. Haben Sie noch kein OnlineBanking/elektronisches Postfach? Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung.
Tipp: Seien Sie stets achtsam mit unbekannten Mailabsendern. Schauen Sie lieber zweimal nach und informieren Sie sich bei uns über aktuelle Phishing-E-Mails und Betrugsversuche. Aktuelle Sicherheitshinweise und zu Phishing finden Sie hier.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das OnlineBanking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.
Tipp: Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Das ist gar kein Problem. Sie können ebenfalls über die Fotofunktion am Handy einen QR Code scannen, dazu öffnen Sie einfach Ihre Kamera und halten das Bild über den QR Code. Alternativ unterschreiben Sie die dem Brief beigefügte Zustimmungserklärung und geben uns diese zurück.
Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen neue Unterlagen zu schicken. Alternativ können Sie auch über Ihr OnlineBanking Ihre Zustimmung abgeben.
Tipp: Wenn Sie noch kein OnlineBanking nutzen, lassen Sie sich gerne dafür freischalten. Wichtige Unterlagen können nicht mehr verloren gehen.
Bisherige Änderungen entsprachen der aktuellen Rechtsprechung, diese war ebenfalls von der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das auch außerhalb der Finanzbranche. Dies hat sich durch das BGH-Urteil geändert.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken